…… ab Montag, 20. September 2021 treten neue Quarantäne-Regelungen in Kraft:
- Die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ist ab sofort grundsätzlich auf die nachweislich infizierte Person zu beschränken.
- Die Quarantäne von einzelnen Kontaktpersonen oder ganzen Kurs- oder Klassenverbänden wird nur noch in ganz besonderen und sehr eng definierten Ausnahmefällen erfolgen.
Die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern kann durch einen negativen PCR-Test vorzeitig beendet werden. Der PCR-Test erfolgt beim Arzt oder im Rahmen der Kapazitäten in den Testzentren. Eine Abwicklung über die Schule ist nicht vorgesehen. Die Tests werden über den Gesundheitsfonds des Bundes finanziert (vgl. § 14 Test-Verordnung Bund).
Der Test darf frühestens nach dem fünften Tag der Quarantäne vorgenommen werden. Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler sofort wieder am Unterricht teil.
Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung ohnehin ausgenommen.
Ein solches Vorgehen ist zur Sicherstellung eines möglichst verlässlichen Schulunterrichts in Präsenz aus Sicht eines wirksamen Infektionsschutzes vertretbar, wenn
* die Schule die allgemein empfohlenen Hygienemaßnahmen - einschließlich des korrekten Lüftens der Klassenräume (AHA+L) - beachtet hat und
* die betroffenen Schülerinnen, Schüler oder Lehrkräfte alle weiteren vorgeschriebenen Präventionsmaßnahmen, insbesondere zur Maskenpflicht und den regelmäßigen Testungen, beachtet haben.
Wer sich weigert, eine Maske zu tragen oder an den vorgeschriebenen Testungen teilzunehmen, muss zum Schutz der Schulgemeinde vom Unterricht und dem Aufenthalt im Schulgebäude ausgeschlossen bleiben.
Ab Montag, 20.September 2021 wird dreimal pro Woche getestet: Montag, Mittwoch und Freitag. Diese Termine sind verbindlich.
Herzliche Grüße
R Sänger H Stolzenburg