Unsere Schulordnung

In unserer Schule lernen und arbeiten viele Menschen zusammen. Unterstützt durch die Eltern wird unsere Schule zu einem besonderen Ort des Erziehens, an dem im Sinne unseres Namengebers, Sir Peter Ustinov, alle respektvoll miteinander umgehen. Die Mitglieder der Schulgemeinde nehmen aufeinander Rücksicht und beachten die Rechte und Interessen des anderen. Sie übernehmen Verantwortung für sich und unsere Gemeinschaft. Jeder soll sich wohlfühlen.

Das Recht jedes Einzelnen an unserer Schule ist

  • keine Benachteiligung jeglicher Art zu erfahren,
  • vor niemandem Angst haben zu müssen,
  • Hilfe zu erhalten, wenn sie benötigt wird,
  • die eigene Meinung frei und in Ruhe, aber höflich und zu einem geeigneten Zeitpunkt, äußern zu dürfen,
  • ungestört lernen bzw. lehren zu können,
  • eine saubere Schule vorzufinden.

Jeder Einzelne ist aufgefordert, sich dafür einsetzen, dass alle diese Rechte in Anspruch nehmen können.


Verhalten

1. Auf dem und um das Schulgelände

  • Auf dem Schulgelände werden Fahrräder nur geschoben. Sie werden in den Fahrrad­ständern abgestellt.
  • Wer mit Inlineskates, einem Skateboard, Einrad oder Roller zur Schule kommt, fährt damit nicht auf dem Schulgelände. Diese Geräte werden im hinteren Bereich des Unterrichtsraumes abgestellt.
  • Die Schüler/innen des 5. bis 10. Jahrgangs dürfen das Schulgelände erst nach Schulschluss verlassen.
  • Wir vermeiden gefährliche Situationen, die z.B. durch Rennen und Schubsen auf den Gängen entstehen.
  • In der Schule sind alle Spiele erlaubt, die andere Schülerinnen und Schüler nicht stören oder gefährden.
  • Wechselpausen dienen ausschließlich der Vorbereitung auf die nachfolgende Unterrichtsstunde. Die Schülerinnen und Schüler verlassen die Klassen nur, um zur Toilette oder zu den Fachräumen zu gehen.


2. Im Unterricht

Alle sind mitverantwortlich für einen störungsfreien Unterrichtsverlauf.
Dazu gehört, dass alle

  • zu Beginn der Stunde das notwendige Arbeitsmaterial bereit halten,
  • die gültigen Regeln und Absprachen der Klasse beachten - dazu gehört auch sich höflich und rücksichtsvoll zu verhalten -,


3. Nutzung elektronischer Geräte

  • Elektronische Mobilgeräte, wie z.B., MP3-Player, Smartphones, Tablets usw. gehören zum täglichen Leben. Wenn ein solches Gerät mit in die Schule gebracht wird, sollte beachtet werden, dass für Beschädigungen oder Verlust keine Haftung übernommen wird und dass es verantwortungsvoll gebraucht wird.
    Bei jedem Gebrauch muss Rücksicht auf das Persönlichkeitsrecht anderer genommen werden. Jugendschutzrechtliche Bestimmungen müssen eingehalten werden; d.h. dass Fotografieren und Filmen nicht erlaubt ist.
    Missbräuchliche Verwendung zieht Sanktionen nach sich.
  • Im Unterricht dürfen diese elektronischen Geräte nicht benutzt werden, müssen ausgeschaltet oder im Flugmodus in der Tasche bleiben.
    Bei Klassenarbeiten, Klausuren und Lernzielkontrollen müssen die elektronischen Geräte ausgeschaltet sein, andernfalls liegt ein Täuschungsversuch vor.
  • Außerhalb des Unterrichts gelten folgende Regelungen:
    Der Gebrauch während der Hof- und Mittagspausen ist erlaubt.
  • Ausnahmen:
    Mit ausdrücklicher Erlaubnis der Lehrerin/ des Lehrers ist eine Nutzung o.g. elektronischer Geräte auch außerhalb der Pausen möglich.
    Musikhören und Abspielen von Audiodateien ist nur mit Benutzung von Kopfhörern erlaubt. Schüler/Schülerinnen der SII dürfen das Handy in Freistunden benutzen.

Raumordnungen

Die Raumordnungen in den Fachräumen werden von den einzelnen Fachschaften festgelegt.

Verhalten in der Mensa

  • Essen kann nicht aus der Mensa herausgenommen werden.
  • Nach dem Essen bringen die Schüler/innen das Tablett, ihr Geschirr und die Essensreste zu den dafür vorgesehenen Abstellplätzen.

Verhalten in den Freizeiträumen

  • Wer die Freizeiträume nutzt, muss mit der Einrichtung sorgsam umgehen. Hier darf nicht gegessen und getrunken werden (Ausnahme: Teestube).

Gesonderte Benutzungsordnungen

Für die einzelnen Freizeiträume gelten gesonderte Benutzungsordnungen, die zu beachten sind:

1. Bücherei

  • Die Bücherei ist der Ort, an den man sich zurückzieht, um in Ruhe zu lesen oder zu arbeiten.
  • Die Bücherei kann nur mit gültigem Schülerausweis betreten werden.
  • In der Bücherei wird geflüstert.
  • Jacken, Mäntel und Taschen sind an den dafür vorgesehenen Stellen abzulegen.
  • Die Bücher werden an den richtigen Ort zurückgestellt oder dem Bibliotheksdienst übergeben.
  • Die PCs dürfen nur mit Genehmigung der Aufsicht benutzt werden.
  • Mutwillig zerstörte oder verloren gegangene Bücher müssen ersetzt werden.

2. Teestube

  • Die Teestube ist ein Ort, an dem viele Schüler ihre Mittagspause gemeinsam verbringen.
  • Essen und Trinken sind in der Teestube erlaubt.

3. Schülertreff

  • Im Schülertreff kann man sich in normaler Lautstärke unterhalten. Wer zu laut ist, muss den Treff verlassen. Auch das Herumrennen und –toben sind verboten.
  • Spielmaterial (Bälle, Sprungseile etc.) wird gegen Vorlage des Schülerausweises ausgeliehen. Die Sachen werden pünktlich nach Absprache mit der Aufsicht führenden Lehrkraft zurückgebracht.
  • Tische und Stühle werden nicht verschoben.

4. Spieleräume

  • In den Spieleräumen kann man sich Spiele gegen Vorlage des Schülerausweises ausleihen.
  • Die Spiele müssen unbeschädigt und vollständig zurückgeben werden.
  • Wer Kicker oder Billard spielen möchte, muss sich mit anderen Schülerinnen und Schülern abwechseln, die das auch wollen.
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