In unserer Schule lernen und arbeiten viele Menschen zusammen. Unterstützt durch die Eltern wird unsere Schule zu einem besonderen Ort des Erziehens, an dem im Sinne unseres Namengebers, Sir Peter Ustinov, alle respektvoll miteinander umgehen. Die Mitglieder der Schulgemeinde nehmen aufeinander Rücksicht und beachten die Rechte und Interessen des anderen. Sie übernehmen Verantwortung für sich und unsere Gemeinschaft. Jeder soll sich wohlfühlen.
Das Recht jedes Einzelnen an unserer Schule ist
Jeder Einzelne ist aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass alle diese Rechte in Anspruch nehmen können.
1. Auf dem und um das Schulgelände
Auf dem Schulgelände bewegen sich alle Personen zu Fuß und bei gesundheitlichen Einschränkungen mit notwendigen Hilfsmitteln. Alle anderen Fahrzeuge müssen geschoben werden und an vorgesehenen Abstellplätzen gesichert werden.
Auf dem Schulhof sind alle Spiele erlaubt, die andere Schülerinnen und Schüler nicht stören oder gefährden.
Wechselpausen dienen ausschließlich der Vorbereitung auf die nachfolgende Unterrichtsstunde. Die Schülerinnen und Schüler verlassen die Klassen nur, um zur Toilette oder zu den Fachräumen zu gehen.
Im Schulgebäude bewegen wir uns gehend und mit Rücksicht auf alle anderen Personen.
Nicht mitgebracht werden dürfen:
Das Tragen von Kleidung und Symbolen, die Rassismus, Sexismus, Drogen oder Gewalt verherrlichen, ist verboten.
Die Schüler/innen des 5. bis 10. Jahrgangs dürfen das Schulgelände erst nach Schulschluss verlassen.
Auf dem Weg zur Schule und nach Hause verhalten wir uns Anwohnerinnen und Anwohnern gegenüber respektvoll und nehmen Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer.
2. Im Unterricht
Alle sind mitverantwortlich für einen störungsfreien Unterrichtsverlauf.
Dazu gehört, dass alle
3. Nutzung elektronischer Geräte
Alle Schüler:innen erhalten ein Ipad als Arbeitsmittel durch die Schule. Diese werden ausschließlich im Unterricht genutzt.
Für alle digitalen und elektronischen Endgeräte, die mit zur Schule gebracht werden, gilt:
Missbräuchliche Verwendung zieht Sanktionen nach sich. Dabei ist die Schule auch berechtigt private Gegenstände einzuziehen (SchulG §53 Abs. 2)
Für private digitale und elektronische Endgeräte gilt, dass für Beschädigungen und Verlust keine Haftung übernommen wird.
Klassenregeln
Die Raumordnungen in den Fachräumen werden von den einzelnen Fachschaften festgelegt.
Verhalten in der Mensa
Verhalten in den Freizeiträumen
Für die einzelnen Freizeiträume gelten gesonderte Benutzungsordnungen, die zu beachten sind:
1. Bücherei
2. Teestube
3. Schülertreff
4. Spieleräume