Unsere Schulordnung

In unserer Schule lernen und arbeiten viele Menschen zusammen. Unterstützt durch die Eltern wird unsere Schule zu einem besonderen Ort des Erziehens, an dem im Sinne unseres Namengebers, Sir Peter Ustinov, alle respektvoll miteinander umgehen. Die Mitglieder der Schulgemeinde nehmen aufeinander Rücksicht und beachten die Rechte und Interessen des anderen. Sie übernehmen Verantwortung für sich und unsere Gemeinschaft. Jeder soll sich wohlfühlen.

Das Recht jedes Einzelnen an unserer Schule ist

  • keine Benachteiligung jeglicher Art zu erfahren,
  • vor niemandem Angst haben zu müssen,
  • Hilfe zu erhalten, wenn sie benötigt wird,
  • die eigene Meinung frei und in Ruhe, aber höflich und zu einem geeigneten Zeitpunkt, äußern zu dürfen,
  • ungestört lernen bzw. lehren zu können,
  • eine saubere Schule vorzufinden.

Jeder Einzelne ist aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass alle diese Rechte in Anspruch nehmen können.


Verhalten

1. Auf dem und um das Schulgelände

Auf dem Schulgelände bewegen sich alle Personen zu Fuß und bei gesundheitlichen Einschränkungen mit notwendigen Hilfsmitteln. Alle anderen Fahrzeuge müssen geschoben werden und an vorgesehenen Abstellplätzen gesichert werden.

Auf dem Schulhof sind alle Spiele erlaubt, die andere Schülerinnen und Schüler nicht stören oder gefährden.

Wechselpausen dienen ausschließlich der Vorbereitung auf die nachfolgende Unterrichtsstunde. Die Schülerinnen und Schüler verlassen die Klassen nur, um zur Toilette oder zu den Fachräumen zu gehen.

Im Schulgebäude bewegen wir uns gehend und mit Rücksicht auf alle anderen Personen.

Nicht mitgebracht werden dürfen:

  • Messer jeglicher Art
  • Werkzeuge (z.B. Schraubendreher, Hammer etc.)
  • Scheren, die nicht für den Unterricht gebraucht werden
  • Waffenattrappen, Trainingswaffen
  • Wasserpistolen
  • Feuerzeuge
  • Behälter mit Treibgas
  • Feuerwerk/Böller jeglicher Art

 

Das Tragen von Kleidung und Symbolen, die Rassismus, Sexismus, Drogen oder Gewalt verherrlichen, ist verboten.

Die Schüler/innen des 5. bis 10. Jahrgangs dürfen das Schulgelände erst nach Schulschluss verlassen.

Auf dem Weg zur Schule und nach Hause verhalten wir uns Anwohnerinnen und Anwohnern gegenüber respektvoll und nehmen Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer.

2. Im Unterricht

Alle sind mitverantwortlich für einen störungsfreien Unterrichtsverlauf.
Dazu gehört, dass alle

  • zu Beginn der Stunde das notwendige Arbeitsmaterial bereithalten,
  • die gültigen Regeln und Absprachen der Klasse beachten (siehe unten)
  • Jacken werden im Unterricht ausgezogen
  • private digitale und elektronische Endgeräte bleiben ausgeschaltet oder im Flugmodus in der Schultasche. Erfolgt ein Verstoß insbesondere bei Klassenarbeiten, Klausuren und Lernzielkontrollen liegt ein Täuschungsversuch vor.

3. Nutzung elektronischer Geräte

Alle Schüler:innen erhalten ein Ipad als Arbeitsmittel durch die Schule. Diese werden ausschließlich im Unterricht genutzt.

Für alle digitalen und elektronischen Endgeräte, die mit zur Schule gebracht werden, gilt:

  • Bei jedem Gebrauch muss Rücksicht auf das Persönlichkeitsrecht anderer genommen werden.
  • Fotografieren und Filmen ist nicht erlaubt.
  • (Jugendschutz-) rechtliche Bestimmungen müssen eingehalten werden
  • Musikhören und Abspielen von Audiodateien von privaten Endgeräten ist nur mit Benutzung von Kopfhörern erlaubt.

Missbräuchliche Verwendung zieht Sanktionen nach sich. Dabei ist die Schule auch berechtigt private Gegenstände einzuziehen (SchulG §53 Abs. 2)

Für private digitale und elektronische Endgeräte gilt, dass für Beschädigungen und Verlust keine Haftung übernommen wird.

 

Klassenregeln

  1. Ich komme pünktlich zu allen Unterrichtsstunden.
  2. Ich spreche respektvoll mit allen in der Schule.
  3. Ich melde mich, wenn ich etwas sagen oder fragen möchte.
  4. Ich folge den Aufforderungen aller Lehrerinnen und Lehrer.
  5. Ich nehme nichts von anderen ohne Erlaubnis.

 


Raumordnungen

Die Raumordnungen in den Fachräumen werden von den einzelnen Fachschaften festgelegt.

Verhalten in der Mensa

  • Essen kann nicht aus der Mensa herausgenommen werden.
  • Nach dem Essen bringen die Schüler/innen das Tablett, ihr Geschirr und die Essensreste zu den dafür vorgesehenen Abstellplätzen.

Verhalten in den Freizeiträumen

  • Wer die Freizeiträume nutzt, muss mit der Einrichtung sorgsam umgehen. Hier darf nicht gegessen und getrunken werden (Ausnahme: Teestube).

Gesonderte Benutzungsordnungen

Für die einzelnen Freizeiträume gelten gesonderte Benutzungsordnungen, die zu beachten sind:

1. Bücherei

  • Die Bücherei ist der Ort, an den man sich zurückzieht, um in Ruhe zu lesen oder zu arbeiten.
  • Die Bücherei kann nur mit gültigem Schülerausweis betreten werden.
  • In der Bücherei wird geflüstert.
  • Jacken, Mäntel und Taschen sind an den dafür vorgesehenen Stellen abzulegen.
  • Die Bücher werden an den richtigen Ort zurückgestellt oder dem Bibliotheksdienst übergeben.
  • Die PCs dürfen nur mit Genehmigung der Aufsicht benutzt werden.
  • Mutwillig zerstörte oder verloren gegangene Bücher müssen ersetzt werden.

2. Teestube

  • Die Teestube ist ein Ort, an dem viele Schüler ihre Mittagspause gemeinsam verbringen.
  • Essen und Trinken sind in der Teestube erlaubt.

3. Schülertreff

  • Im Schülertreff kann man sich in normaler Lautstärke unterhalten. Wer zu laut ist, muss den Treff verlassen. Auch das Herumrennen und –toben sind verboten.
  • Spielmaterial (Bälle, Sprungseile etc.) wird gegen Vorlage des Schülerausweises ausgeliehen. Die Sachen werden pünktlich nach Absprache mit der Aufsicht führenden Lehrkraft zurückgebracht.
  • Tische und Stühle werden nicht verschoben.

4. Spieleräume

  • In den Spieleräumen kann man sich Spiele gegen Vorlage des Schülerausweises ausleihen.
  • Die Spiele müssen unbeschädigt und vollständig zurückgeben werden.
  • Wer Kicker oder Billard spielen möchte, muss sich mit anderen Schülerinnen und Schülern abwechseln, die das auch wollen.
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