Sonderpädagogik

Sonderpädagogische Förderung ist ein essenzieller Bestandteil des Bildungssystems in Nordrhein-Westfalen,

der darauf abzielt, Schüler:innen mit speziellen Bedürfnissen individuell zu unterstützen. Diese Förderung richtet sich insbesondere an Lern- und Entwicklungsstörungen mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie Emotionale und soziale Entwicklung. Darüber hinaus umfasst sie die Förderschwerpunkte Hören und Kommunikation, Sehen, Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung. Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung kann auch durch eine Autismus-Spektrum-Störung (ASS) begründet werden. In solchen Fällen wird der Schüler:in ein entsprechender Förderschwerpunkt zugewiesen.

Die sonderpädagogische Förderung kann zielgleich, d.h. entsprechend den Vorgaben der allgemeinen Schule mit dem Erreichen von regulären Bildungsabschlüssen oder zieldifferent erfolgen. Letzteres gilt insbesondere für die Förderschwerpunkte Lernen und Geistige Entwicklung. Dabei erhalten die Schüler:innen angepasste Lehrmaterialien und bearbeiten unterrichtliche Inhalte, die ihrer persönlichen Lernausgangslage entsprechen. Darüber hinaus erhalten sie kein klassisches Notenzeugnis, sondern ein Textzeugnis.

In Nordrhein-Westfalen finden sonderpädagogische Förderungen hauptsächlich in allgemeinbildenden Schulen statt, wobei Eltern auch die Möglichkeit haben, eine Förderschule als Schulort für ihr Kind zu wählen. Der Antrag auf Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung wird in der Regel von den Eltern über die allgemeine Schule gestellt, und die Schulaufsichtsbehörde trifft die Entscheidung über den Förderbedarf sowie die Förderschwerpunkte. Die Überprüfung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung und des festgelegten Förderorts erfolgt mindestens einmal jährlich, um sicherzustellen, dass die Förderung den individuellen Bedürfnissen der Schüler:innen gerecht wird.

Weitere Informationen zu Sonderpädagogischen Förderungen des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen finden sie [extern]hier.

Die Koordinatorin für Sonderpädagogische Förderung an der Peter-Ustinov-Gesamtschule ist:

[E-Mail]Frau Kuxdorf  

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