Coronamail Nummer 20

Wichtige Informationen zum Präsenzunterricht und schulrechtliche Änderungen für alle Jahrgänge

Präsenzunterricht:

  • Ab Montag, 11. Mai 2020 wird die Q1 wieder beschult.
  • Ab  Dienstag, 26. Mai sollen alle anderen Jahrgangsstufen im Rahmen der Möglichkeiten in annährend gleichem Umfang bis zum Ende des Schuljahres beschult werden:
  • Vorrang hat die Durchführung von Abiturprüfungen und die schriftlichen Prüfungsarbeiten (Klasse 10, D,E,M)
  • Schüler*innen der Q1 müssen je  1 Klausur (Hauptfächer, 1 GL und 1 NW) im 2. Halbjahr geschrieben haben.
  • Alle Schüler*innen sollen Präsenzunterricht erhalten, auch wenn dies nur an einzelnen Tagen möglich sein sollte.
  • Auf eine Vorgabe von Fächern beim Präsenzunterricht wird verzichtet.
  • Der Präsenzunterricht findet nur im Vormittagsbereich statt: 8.15 - 13.15 Uhr.
  • Die Notbetreuung für den 5. und 6. Jahrgang muss aufrecht erhalten werden.

 

 

Schulrechtliche Änderungen:

 

Sek II:

 

  • Die  landeseinheitlich gestellte Klausur am Ende der Einführungsphase entfällt.
  • Die Klausuren in der EF und Q1 werden auf 1 Klausur pro Fach im 2. Halbjahr reduziert.
  • Schüler*innen gehen ohne Versetzung aus der EF in die Q1 über.
  • Wiederholt eine Schülerin oder ein Schüler freiwillig das Schuljahr 2019/2020, wird dies nicht auf die Höchstverweildauer angerechnet.
  • Eine Empfehlung über eine freiwillige Wiederholung soll von der Klassenkonferenz im Einzelfall festgestellt werden, aber die letzte Entscheidung treffen die Eltern oder die volljährigen Schüler*innen.

 

In der nächsten Woche findet für die Q1 nur der Präsenzunterricht am Montag,11.05.2020 und am Freitag, 15.05.2020 statt. An den Prüfungstagen findet Homeschooling soweit wie möglich statt.

 

Fazit:

Alle Schüler*innen der Sek I und Sek II  gehen ohne Versetzung in die nächsthöhere Klasse über, Ausnahmen: Q2 und 10 Jahrgang. 

 

Eine freiwillige Wiederholung ist auf unsere Empfehlung möglich.

 

Ralf Sänger                     Horst Stolzenburg

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