Kinderschutz

Schutz vor Gewalt (Artikel 19, 34 – 37 UN-Kinderrechtskonvention)

„Zu Hause, in der Schule, in der Freizeit oder auch im Internet: Kinder sollen überall vor Gewalt geschützt werden. Es gibt viele verschiedene Formen von Gewalt. Deshalb gibt es mehrere Artikel in der UN-Kinderrechtskonvention, die Kinder und Jugendliche vor körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt, Ausbeutung und Vernachlässigung schützen sollen.“ (Broschüre „Eure Kinderrechte”, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Netzwerk Kinderrechte und Kinder- und Jugendsender KiKA)

Die Schülerinnen und Schüler unserer Schule haben ein Recht auf Schutz vor jeglicher Gewalt. Dieses ist in der Kinderrechtskonvention fest verankert. Damit dies bestmöglich gewährleistet werden kann, wurde ein Konzept entwickelt, das die notwendigen Elemente eines solchen Schutzes verschriftlicht, einen Ist-Zustand wiedergibt und weitere Handlungsschritte sichtbar werden lässt. Unterstützt durch die Stadt Monheim am Rhein ist das Konzept partizipativ mit der gesamten Schulgemeinde entstanden. 

Eine Planungsgruppe hat diesen Entstehungsprozess begleitet. So wurde zunächst eine breit aufgestellte Evaluation innerhalb der Schulgemeinde durchgeführt, die als Element der Risiko- und Potentialanalyse wichtige Hinweise zum Stand der Schule liefern konnte. Zwei pädagogische Tage, die unter Einbeziehung von Schülerinnen und Schülern und Eltern stattfanden, stellten zunächst eine gemeinsame Wissensbasis zu rechtlichen Grundlagen und den damit verbundenen Anforderungen an ein Schutzkonzept her. Dies wurde anschließend genutzt, um mithilfe der Potential- und Risikoanalyse die Elemente des Konzeptes mit Leben zu füllen. 

Nach einem zweijährigen Prozess wurde die Peter-Ustinov-Gesamtschule nun am 11.06.25 für dieses Konzept mit dem Qualitätssiegel der Stadt ausgezeichnet.

Unsere Aufgabe ist es nun, diese Konzept stetes zu überprüfen und weiter zu entwickeln.

Stefanie Otto

Didaktische Leitung

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