Liebe Eltern, Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler

Alle Schülerinnen und Schüler sollen vor den Osterferien ein Selbst-Testangebot (Corona) erhalten.

Die folgenden Termine sind für die Testung festgesetzt worden. Diese Termine können nur angeboten werden, wenn DHL die Test-Kits bis Donnerstag, 18.03.2021 liefert.

Freitag, 19.03.2021:  Gruppe 1

  • Jahrgang 5-7:     1. Stunde
  • Jahrgang 8- Q1: 3. Stunde

Montag, 22.03.2021: Gruppe 2

  • Jahrgang 5- 10 und gesamte Q2:     1. Stunde
  • Jahrgang Q1:                                    4. Stunde
  • Jahrgang EF:                                     6. Stunde

Die Testung ist freiwillig. Bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können Sie Widerspruch gegen die Teilnahme Ihres Kindes an der Testung erheben. Das entsprechende Formular ist beigefügt.

Die Schule kann Ihre Erklärung nur berücksichtigen, wenn sie der Schule auch rechtzeitig vorliegt!

Im Falle Ihres Einverständnisses müssen Sie nichts unternehmen.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, dass Sie im Falle einer Ablehnung den Widerspruch an die Schule per Email schicken: [E-Mail]Sekretariat@gesamtschule.monheim.de

Gleichzeitig bitten wir Sie Ihrem Kind die Widerspruchserklärung am Testtag zur Vorlage mitzugeben.

Ihrem Kind wird allerdings in diesem Fall der Selbsttest nicht für zuhause ausgehändigt, so dass es an den Testungen nicht teilnimmt.

Der Test ist ein Selbst-Test, es dürfen von uns laut MSB keine Hilfestellungen gegeben werden (z.B. Abstriche vornehmen, Teströhrchen befüllen etc.). Allerdings erklären die Lehrkräfte den Ablauf des Testes.

Die Lehrkraft kontrolliert nach der Testung die Ergebnisse und dokumentiert sie in dem Formblatt handschriftlich. Bei einem positiven Ergebnis in der Sek I wird der/die Schüler*in ins Sekretariat zu Frau Schmidt geschickt, die Kontakt mit Ihnen aufnimmt.

Im Falle einer positiven Testung werden Sie von uns angerufen und die/der Schüler*in wird nach Hause geschickt oder muss von Ihnen abgeholt werden.

Eine Nutzung des ÖPNV für die Heimfahrt sollte unbedingt vermieden werden.

Ein positives Selbsttestergebnis ist durch eine PCR-Testung zu bestätigen. Hierfür muss umgehend durch die betroffene Person bzw. deren Eltern/Personensorgeberechtigte von zuhause aus Kontakt mit der Hausärztin/dem Hausarzt bzw. der Kinderärztin/dem Kinderarzt aufgenommen und ein Termin vereinbart werden. Eine erneute Teilnahme der Schülerin oder des Schülers am Unterricht ist erst mit einem negativen PCR-Test wieder möglich. Bis zum PCR-Testtermin sollte sich die Person in freiwillige häusliche Quarantäne begeben, um der Gefahr von Ansteckungen vorzubeugen. 

 

R. Sänger    H. Stolzenburg

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