Liebe Schülerinnerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

Ab dem 2. November 2021 wird die Maskenpflicht in den Unterrichtsräumen für Schüler*innen aufgehoben.

Allerdings müssen sie einen festen Sitzplatz haben. Sobald die Schüler*innen den Sitzplatz verlassen, müssen die Masken wieder angelegt werden. Auf den Fluren und im Gebäude besteht ebenfalls eine Maskenpflicht.

Die Maßnahmen aus dem Erlass:

  • Die Coronabetreuungsverordnung wird ab 2. November 2021 für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorsehen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.
  • Die Maskenpflicht entfällt auch bei der Betreuung im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten, beispielsweise in offenen Ganztagsschulen, für die Schülerinnen und Schüler, wenn sie an einem festen Platz sitzen, etwa beim Basteln oder bei  Einzelaktivitäten.
  • Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.
  • Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske.
  • Für die Gremien der Schulmitwirkung gelten die bisherigen Regelungen, die sich an der Coronaschutzverordnung orientieren, fort.
  • Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.“

Mit freundlichen Grüßen

R. Sänger                      H. Stolzenburg

 

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