Liebe Eltern, Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler,

ab Montag, 28. Februar 2022, wird die Testpflicht für immunisierte Personen

(also geimpfte oder genesene Personen) dazu zählen Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weitere an Schule Beschäftigte aufgehoben. Zukünftig müssen also nur Personen zwingend getestet werden, die noch nicht immunisiert sind (sog. 3-G-Regel) Wer von der Testung ausgenommen werden will, muss seinen Immunstatus nachweisen können. Der Nachweis muss an den Testtagen mitgeführt werden. Ein Foto auf dem iPad / Handy bzw. Kopie des Impfausweises reicht aus. Schülerinnen und Schüler können aber nach persönlicher Entscheidung weiterhin freiwillig an den Testungen teilnehmen. Im Übrigen wird an allen weiterführenden Schulen das eingeführte Testverfahren (wöchentlich drei Antigen-Selbsttests vor Unterrichtsbeginn) fortgeführt.

Mit freundlichen Grüßen

 

R. Sänger        H. Stolzenburg

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