Liebe Eltern, Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler,

Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske

an der Peter-Ustinov-Gesamtschule findet der Präsenzunterricht für die Jahrgänge 10, Q1 und Q2 seit Montag, 22.02.2021 wieder statt.

Auf dem gesamten Schulgelände müssen alle eine medizinische Maske tragen (§ 1 Abs. 3 CoronaBetrVO enthält nunmehr die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske im Schulgebäude: FFP2-Maske, KN 95- oder N95- Maske, medizinische Maske).

Das Tragen einer Alltagsmaske ist auf dem Schulgelände nicht mehr erlaubt.

In Pausenzeiten darf die Maske zur Aufnahme von Speisen und Getränken abgelegt werden, wenn der Mindestabstand von 1,50 Meter gewährleistet ist oder die Aufnahme von Nahrung an festen Plätzen im Klassenzimmer erfolgt.

Wir bitten, dass sich alle an diese Regeln halten.

 

R. Sänger    H. Stolzenburg

 

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